7. Juni 2026
Schenkung steuern mit optimierten Nießbrauchsvorbehalten
📌 Aus der Praxis: Schenkung mit Nießbrauch – wie strategische Planung echte Steuervorteile erzielt
In einem weiteren erfolgreichen Mandat habe ich eine Immobilienübertragung begleitet, bei der der schenkenden Generation ein sogenannter „verbundener Nießbrauch" eingeräumt wurde.
Das Ergebnis war bemerkenswert: Durch die frühzeitige Planung – und das junge Alter der Berechtigten zum Übertragungszeitpunkt – wurde der Verkehrswert durch das Nießbrauchsrecht erheblich gemindert. Der verbleibende Schenkungswert lag deutlich unterhalb des persönlichen Freibetrags, sodass der freigewordene Spielraum für weitere Vermögenswerte genutzt werden konnte.
Was diese Materie so besonders macht: Es ist keine Steuervermeidung, sondern die konsequente Nutzung des gesetzlich vorgesehenen Rahmens – BewG, ImmoWertV, § 198 BewG.
Die Qualität des Gutachtens ist dabei entscheidend: Eine sachgerechte, nachvollziehbare Verkehrswertermittlung bildet die Grundlage für die Anerkennung durch das Finanzamt.
Gerne stehe ich Steuerberatern, Wirtschafts- und Rechtsanwälten als sachverständiger Partner zur Seite – für belastbare Gutachten im Bereich Schenkung, Erbschaft und Nießbrauchsbewertung.
Harald Schmid · Dipl.-Ing. (FH) Architekt · Zertifizierter Immobiliensachverständiger (DIAZert)

