Gutachten für Erbengemeinschaften
und bei Scheidungen

Immobilienwerte haben meist großen Anteil an der Erbmasse oder sind wesentlicher Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen. Der angemessene Marktwert ist durch die Nachlassempfänger oder die Parteien aber oft nur schwer zu schätzen.

Ein nach §194 BauGB erstelltes, neutrales und ausführliches Verkehrswertgutachten bildet die solide Basis zur sachlichen Vermögensauseinandersetzung und hilft Erbgemeinschaften und Scheidungsparteien ihre Interessen auszugleichen.

 

Es beleuchtet intensiv alle wertbildenden Aspekte und stellt sie dem Laien nachvollziehbar dar. Es schafft damit Klarheit über die Vermögenslage, beugt Spekulationen vor und korregiert dabei gegebenfalls sachlich unbegründete Wertvorstellungen.

 

Insgesamt trägt ein fundiertes Wertgutachten dazu bei den Prozess zu befrieden

"Wir haben ein Gutachten wegen einer Erbauseinandersetzung be-

nötigt. Der Termin konnte kurzfristig stattfinden. Herr Schmid hat

das Objekt komplett besichtigt und Fotos gemacht. Die Beratung

war für uns alle verständlich, aufkommende Fragen wurden zu unse-

rer vollen Zufriedenheit beantwortet. Das Gutachten wurde mit sehr

vielen Details erstellt. Jede Entscheidung wurde klar definiert und

ist somit für uns klar. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen."

 

Erbengemeinschaft Reutlingen-Betzingen

Schenkungen

Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten des Schenkers ist eine traditionelle Praxis, die oft innerhalb familiärer Strukturen stattfindet. Ein beträchtlicher Teil meiner Aufgaben besteht in der Bewertung von einer oder mehreren Immobilien innerhalb der Familie.

 

In der Regel sind auch weitere Familienmitglieder, wie die Kinder des Schenkers oder andere Enkel, von dieser Schenkung betroffen. Es ist üblich, dass diesen Familienmitgliedern eine Art Ausgleichszahlung gewährt wird.

 

Um sicherzustellen, dass diese Ausgleichszahlungen gerecht und angemessen erfolgen und um Streitigkeiten vorzubeugen, ist es unerlässlich, eine solide Grundlage zu schaffen. 

"Wir sind mit der Begutachtung von Herrn Schmid sehr zufrieden

und können ihn uneingeschränkt empfehlen und werden bei Be-

darf gerne wieder auf Ihn zukommen. Vielen Dank!"

 

Fam. Gfrerer, Aichtal (Nießbrauchsbewertung Schenkung)

Die neutrale und objektive Beurteilung durch ein rechtssicheres Immobilienwertgutachten gibt Ihnen hierbei die verlässliche Sicherheit für ihre Entscheidung.

 

Darüber hinaus lassen sich steueroptimierte Sicherungen für den Schenkenden sicher bewerten.

Telefon:   0 71 217 / 92 92 684
 

Mobil:      0177 806 73 54

 

E-Mail:    info@hsarchitektur.de

Harald Schmid, Dipl Ing (FH)
Zertifizierter Sachverständiger

Immobilienwertermittlung

DIAZert akkr. DIN EN/ISO 17024


Hindenburgstr. 53

72762 Reutlingen

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