Gutachten für Erbengemeinschaften
und bei Scheidungen
Immobilienwerte haben meist großen Anteil an der Erbmasse oder sind wesentlicher Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen. Der angemessene Marktwert ist durch die Nachlassempfänger oder die Parteien aber oft nur schwer zu schätzen.
Ein nach §194 BauGB erstelltes, neutrales und ausführliches Verkehrswertgutachten bildet die solide Basis zur sachlichen Vermögensauseinandersetzung und hilft Erbgemeinschaften und Scheidungsparteien ihre Interessen auszugleichen.
Es beleuchtet intensiv alle wertbildenden Aspekte und stellt sie dem Laien nachvollziehbar dar. Es schafft damit Klarheit über die Vermögenslage, beugt Spekulationen vor und korregiert dabei gegebenfalls sachlich unbegründete Wertvorstellungen.
Insgesamt trägt ein fundiertes Wertgutachten dazu bei den Prozess zu befrieden

"Wir haben ein Gutachten wegen einer Erbauseinandersetzung benötigt. Der Termin konnte kurzfristig stattfinden. Herr Schmid hat das Objekt komplett besichtigt und Fotos gemacht. Die Beratung
war für uns alle verständlich, aufkommende Fragen wurden zu unserer vollen Zufriedenheit beantwortet. Das Gutachten wurde mit sehr vielen Details erstellt. Jede Entscheidung wurde klar definiert und
ist somit für uns klar. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen."
Erbengemeinschaft Reutlingen-Betzingen
"Extrem kompetente und immer freundliche und zuverlässige Unterstützung. Ich werde sehr gerne wieder auf Herrn Harald Schmid zurückgreifen. Er hat mir sehr geholfen."
Nils M., Hessen
"Harald Schmid hat für meine Familie eine Wertermittlung für unser Grundstück und Haus gemacht, und wir könnten nicht zufriedener sein. Er war super schnell, hat unglaublich detailliert gearbeitet und strahlt eine beeindruckende Fachkompetenz aus. Was uns besonders gefallen hat: Er hat alles verständlich erklärt und war dabei total freundlich und geduldig. Wir hatten sofort das Gefühl, dass wir bei ihm in guten Händen sind. Wer einen zuverlässigen und kompetenten Sachverständigen sucht, ist bei Harald Schmid genau richtig. Danke für die tolle Arbeit!"
Fam. Warda
Schenkungen
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten des Schenkers ist eine traditionelle Praxis, die oft innerhalb familiärer Strukturen stattfindet. Ein beträchtlicher Teil meiner Aufgaben besteht in der Bewertung von einer oder mehreren Immobilien innerhalb der Familie.
In der Regel sind auch weitere Familienmitglieder, wie die Kinder des Schenkers oder andere Enkel, von dieser Schenkung betroffen. Es ist üblich, dass diesen Familienmitgliedern eine Art Ausgleichszahlung gewährt wird.
Um sicherzustellen, dass diese Ausgleichszahlungen gerecht und angemessen erfolgen und um Streitigkeiten vorzubeugen, ist es unerlässlich, eine solide Grundlage zu schaffen.

"Wir sind mit der Begutachtung von Herrn Schmid sehr zufrieden und können ihn uneingeschränkt empfehlen und werden bei Bedarf gerne wieder auf Ihn zukommen. Vielen Dank!"
Fam. Gfrerer, Aichtal (Nießbrauchsbewertung Schenkung)
Die neutrale und objektive Beurteilung durch ein rechtssicheres Immobilienwertgutachten gibt Ihnen hierbei die verlässliche Sicherheit für ihre Entscheidung.
Darüber hinaus lassen sich steueroptimierte Sicherungen für den Schenkenden sicher bewerten.
Telefon: 0 71 21 / 92 92 684
Mobil: 0177 806 73 54
E-Mail: info@hsarchitektur.de
Harald Schmid, Dipl Ing (FH)
Zertifizierter Sachverständiger
Immobilienwertermittlung
DIAZert akkr. DIN EN/ISO 17024
Hindenburgstr. 53
72762 Reutlingen


